Gutachten

Neben unseren hoheitlichen Tätigkeiten bieten wir auch die klassischen Dienstleistungen eines Kfz-Sachverständigen an:

  • Gasprüfung gemäß DVGW G 607 an Wohnmobilen und Wohnanhängern
  • Kfz-Schadengutachten/Kfz-Unfallgutachten
  • Sachverständiger für Motorradschäden/verdeckte Schäden an Motorrädern
  • Fahrzeugbewertungen
  • Oldtimer-Expertisen
  • Beweissicherungsgutachten
  • Unfallrekonstruktion/Unfallanalytik
  • Analyse von Motor-/Getriebe- und Aggregateschäden
  • Gutachten über Landmaschinen
  • Reparaturbestätigungen und Rechnungsprüfungen
  • Prüfungen nach UVV/BGV

Gasprüfung G 607 für Wohnwagen und Wohnmobile

Wie für gasbetriebene Fahrzeuge gibt es auch für Wohnwagen und Wohnmobile mit einer Flüssiggasanlage eine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Reparatur und auch bei Austausch muss die Gasanlage durch einen Fachmann geprüft werden.

Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.

Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.

Idealerweise findet die Prüfung mit der Hauptuntersuchung (HU) statt.

Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.
Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Häufig bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Da der Gutachter in der Regel im Namen seines Auftraggebers tätig wird, ist nicht auszuschließen, dass er sein Ermessen häufig zu Gunsten des Auftraggebers ausüben wird. Fragen Sie uns.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bietet es sich an, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und gegebenenfalls auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da im Falle eines gänzlich unverschuldeten Verkehrsunfalls grundsätzlich alle unfallbedingten Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Eine Aufnahme des Schadens vor Ort bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich auch machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Der Firmeninhaber und personalzertifizierte Sachverständige für Kfz-Schäden und Kfz-Bewertung Thomas Schramm, Mitglied im Sachverständigenverband VKS e.V. sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft europäischer, anerkannter Sachverständiger (Inter-Expert), ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet Gutachtenwesen in der Region tätig und kann auf ein engagiertes, flexibles und kompetentes Team zurückgreifen.

Vielen Geschädigten hat er durch sein umfangreiches Wissen und seine langjährige Erfahrung zu Ihrem guten Recht verholfen.

Hier können Sie eine Unfallskizze schnell und unproblematisch erstellen: motor-talk.de/unfallskizze.

Gebrauchtwagen-Check KÜSPlus

KÜSPlus ist ein detaillierter Zustandsbericht für einen Gebrauchtwagen. Neutral und objektiv werden genau festgelegte Punkte auf ihren Zustand überprüft.

Warum KÜSPlus?

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen «Hauptuntersuchung inkl. Teiluntersuchung Abgas» gemäß § 29 StVZO (HU) wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) überprüft. Der allgemeine Pflege- und Erhaltungszustand, z. B. Verschleiß oder Beschädigung der Sitzbezüge oder Innenverkleidung, Kratzer oder Steinschlag in der Lackierung sowie der optische Gesamteindruck wird im Rahmen der HU/AU nicht überprüft und nicht dokumentiert.

Wann KÜSPlus?

Bei jedem Gebrauchtwagenkauf!

Wenn Sie ein Fahrzeug beim Händler kaufen

Sprechen Sie den Händler auf die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und den KÜSPlus Gebrauchtwagen-Check an. Wenn der Händler nichts zu verbergen hat, wird er Ihnen den HU/AU Bericht aushändigen und einem KÜSPlus Gebrauchtwagen-Check durch uns zustimmen.

Wenn Sie ein Fahrzeug privat kaufen

Wir empfehlen Ihnen, vor Unterzeichnung des Kaufvertrages die Fahrzeugpapiere und die Berichte der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen (HU) genau anzusehen. Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit der Besichtigung des Fahrzeuges. Wir führen einen KÜSPlus Gebrauchtwagencheck durch und erstellen einen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs.
(Dieser Zustandsbericht ist nicht gleichzusetzen mit einem vollständigen Sachverständigengutachten.)

Was kostet KÜSPlus?

KÜSPlus «sattelt» auf die Hauptuntersuchung auf. Das heißt, im Anschluss an eine Hauptuntersuchung wird der KÜSPlus Gebrauchtwagen-Check durchgeführt. Das spart Zeit, Wege und Kosten und macht sich auch im Preis bemerkbar. Den genauen Preis teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit – rufen Sie uns einfach an.